Samstag, 8. Juni 2019
Ein Bundesgericht
kasparhauser, 12:31h
schreibt, daß man gegen einen Beschluss eines Landgerichts nicht mit Befangenheitsantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde angehen kann, da deren Beschluss unanfechtsbar sei: https://www.dropbox.com/s/v4x5wd4q6ulaigy/2019-06-08%20%2822%29.pdf
So wird Unrecht zumentiert und uns unsere Rechte genommen, eine Art der Versklavung. Natürlich unterliegen auch Richter eines Landgerichts der Dienstaufsicht und der Befangenheitsantrag ist begründet und zu bearbeiten.
So wird Unrecht zumentiert und uns unsere Rechte genommen, eine Art der Versklavung. Natürlich unterliegen auch Richter eines Landgerichts der Dienstaufsicht und der Befangenheitsantrag ist begründet und zu bearbeiten.
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