Donnerstag, 5. März 2020
Termin OEG am Do., 30.4., LSG in Potsdam, 9:00 Uhr
kasparhauser, 15:53h
L S G
L 13 VG 3/20 ER
L 13 VG 1/18
Per Telefax
5. März 20
E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich rüge hiermit die unterblieben Vorbereitung des Termins zum Eilverfahren und zur Hauptsache. Ich sehe hierin Verstöße gegen §§ 138f ZPO, §§ 273ff ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
So wurde der Antrag meines Anwaltes vom 14.10.2019 ignoriert. Allerdings sind Fachgutachten sehr fragwürdig: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Unter dieser Erkenntnis muß auch das Gutachten des Herrn Prof. Sparmann gesehen werden.
Auch wurden meine Fragen vom 11.10.2019 immer noch nicht durch Frau Topp beantwortet. Immerhin behauptet diese, daß die Polizisten nicht rechtswidrig gehandelt hätten. Das Gegenteil hiervon wurde jedoch eindeutig vom SG, 3. Protokoll, hinten, dem Landgericht und dem Kammergericht festgestellt.
Ich stelle den FESTSTELLUNGSANTRAG, daß das Gericht schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung feststellt, daß die Frau Topp gegen ihre Wahrheitsfristen verstoßen hat.
Daß hier ganz massiv gegen das Verbot der Weißen Folter und dem Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen wird, siehe EGMR, Urteil vom 15.02.2018 – 20579/12.
Ich stelle massive Verstöße gegen das Grundgesetz, die EMRK, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000, die Richtlinie2012/29 EU, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ICCPR, sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966.
Mit diesen Verstößen gegen selbst unterzeichnete internationale und europäische Abkommen zeigt sich, daß dieser Staat nicht zur Völkergemeinschaft gehört, denn die Abkommen wurden hier nie umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 13 VG 3/20 ER
L 13 VG 1/18
Per Telefax
5. März 20
E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich rüge hiermit die unterblieben Vorbereitung des Termins zum Eilverfahren und zur Hauptsache. Ich sehe hierin Verstöße gegen §§ 138f ZPO, §§ 273ff ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.
So wurde der Antrag meines Anwaltes vom 14.10.2019 ignoriert. Allerdings sind Fachgutachten sehr fragwürdig: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Unter dieser Erkenntnis muß auch das Gutachten des Herrn Prof. Sparmann gesehen werden.
Auch wurden meine Fragen vom 11.10.2019 immer noch nicht durch Frau Topp beantwortet. Immerhin behauptet diese, daß die Polizisten nicht rechtswidrig gehandelt hätten. Das Gegenteil hiervon wurde jedoch eindeutig vom SG, 3. Protokoll, hinten, dem Landgericht und dem Kammergericht festgestellt.
Ich stelle den FESTSTELLUNGSANTRAG, daß das Gericht schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung feststellt, daß die Frau Topp gegen ihre Wahrheitsfristen verstoßen hat.
Daß hier ganz massiv gegen das Verbot der Weißen Folter und dem Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen wird, siehe EGMR, Urteil vom 15.02.2018 – 20579/12.
Ich stelle massive Verstöße gegen das Grundgesetz, die EMRK, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000, die Richtlinie2012/29 EU, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ICCPR, sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966.
Mit diesen Verstößen gegen selbst unterzeichnete internationale und europäische Abkommen zeigt sich, daß dieser Staat nicht zur Völkergemeinschaft gehört, denn die Abkommen wurden hier nie umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 24. Januar 2020
Die Rechtsbeugung gegen meine Familie geht weiter
kasparhauser, 23:02h
Das LSG hat das Urteil vom SG einfach übernommen, ohne selber zu denken? Oder wollten die diese Rechtsbeugung auch? § 19 SGB IX ist eindeutig, mir steht Hilfe zu. Es ist unglaublich brutal, wie gegen uns Opfer von Gewalt vorgegangen wirde:
https://www.dropbox.com/s/7x87z1u3tgjzna8/2020-01-24%20S86P458-19%20ER.pdf
https://www.dropbox.com/s/7x87z1u3tgjzna8/2020-01-24%20S86P458-19%20ER.pdf
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Dienstag, 10. Dezember 2019
Und der Betrug geht weiter
kasparhauser, 22:17h
https://www.dropbox.com/s/133zut95jakrj69/10-Dez.-2019%2019-52-47.pdf
Meine Reaktion:
SG Berlin
S 86 P 458/19 ER
Per Telefax
Berlin, 10. Dez. 2019
BERUFUNG
BEFANGENHEITSANTRAG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DEN RICHTER SPLEET
Sehr geehrter Herr Helbig,
da Sie bisher noch keine meiner Beschwerden beantwortet haben, kann ich Sie schlecht einschätzen. Wie stehen Sie zu Gesetz und Recht, Art. 20 III GG? Wie zu einer Rechtsprechung, die uns Opfer systematisch erneut zu Opfern macht?: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Wie stehen Sie zu Richtern am SG, die klar erkennbar gegen Gesetz und Recht verstoßen und damit vermutlich die Straftat der Rechtsbeugung begehen? Zeigen Sie diese Richter an, oder machen Sie sich zum Mittäter?
Bedenken Sie bitte, daß wir Kläger Schutzbefohlene der Richter sind, die uns vor der Übermacht des Staates schützen sollen und die meistbegünstigend. Zumindest war dies der Gedanke der Väter des Grundgesetzes.
Um mich vorzustellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird seit der Tat von korrupten Sachverständigen und Richtern jede Hilfe verweigert, und dies hat System: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Ich bin kein Einzelkämpfer mehr und immer mehr wendet sich gegen eine korrupte Justiz: https://www.achgut.com/artikel/reihenweise_skandalurteile
Der Richter Spleet begründet seine Ablehnung meines Antrages damit, daß die BEK kein Rehabilitationsträger sei. Die Lüge und damit auch der Wille zur Rechtsbeugung ist unleugbar, denn den § 6 SGB IX müßte er kennen.
Der Richter Spleet erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Richteramt aus § 9 DRiG und ist deshalb vor ein Richtergericht zu stellen und unehrenhaft und ohne weitere Bezüge aus dem Richteramt zu entfernen.
Erschwerend kommt hinzu, daß ich mit 12.10.2019 und schon vorher von dieser „Niete im Amt“ verlangt, endlich alle in Frage kommende Leistungsträger beizuziehen, wie ich dies auch davor schon verlangte.
Herr Helbig, Sie sind recht neu in dem Amt und haben die Wahl, gegen dumme und rechtbrechende Richter vorzugehen, oder sich mit denen gemein zu machen.
Wenn Sie die erste Alternative wählen und human mit uns armen Bürgern umgehen wollen, dann veranlassen Sie bitte, daß – notfalls aus der Gerichtskasse – unverzüglich, da vor Weihnachten, 20.000 Euro an uns angewiesen werden. Die Summe trete ich gegenüber den Leistungsträgern, die allesamt durch Verschulden der Gerichte im Verzug sind, gerne ab.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Meine Reaktion:
SG Berlin
S 86 P 458/19 ER
Per Telefax
Berlin, 10. Dez. 2019
BERUFUNG
BEFANGENHEITSANTRAG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DEN RICHTER SPLEET
Sehr geehrter Herr Helbig,
da Sie bisher noch keine meiner Beschwerden beantwortet haben, kann ich Sie schlecht einschätzen. Wie stehen Sie zu Gesetz und Recht, Art. 20 III GG? Wie zu einer Rechtsprechung, die uns Opfer systematisch erneut zu Opfern macht?: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Wie stehen Sie zu Richtern am SG, die klar erkennbar gegen Gesetz und Recht verstoßen und damit vermutlich die Straftat der Rechtsbeugung begehen? Zeigen Sie diese Richter an, oder machen Sie sich zum Mittäter?
Bedenken Sie bitte, daß wir Kläger Schutzbefohlene der Richter sind, die uns vor der Übermacht des Staates schützen sollen und die meistbegünstigend. Zumindest war dies der Gedanke der Väter des Grundgesetzes.
Um mich vorzustellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird seit der Tat von korrupten Sachverständigen und Richtern jede Hilfe verweigert, und dies hat System: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Ich bin kein Einzelkämpfer mehr und immer mehr wendet sich gegen eine korrupte Justiz: https://www.achgut.com/artikel/reihenweise_skandalurteile
Der Richter Spleet begründet seine Ablehnung meines Antrages damit, daß die BEK kein Rehabilitationsträger sei. Die Lüge und damit auch der Wille zur Rechtsbeugung ist unleugbar, denn den § 6 SGB IX müßte er kennen.
Der Richter Spleet erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Richteramt aus § 9 DRiG und ist deshalb vor ein Richtergericht zu stellen und unehrenhaft und ohne weitere Bezüge aus dem Richteramt zu entfernen.
Erschwerend kommt hinzu, daß ich mit 12.10.2019 und schon vorher von dieser „Niete im Amt“ verlangt, endlich alle in Frage kommende Leistungsträger beizuziehen, wie ich dies auch davor schon verlangte.
Herr Helbig, Sie sind recht neu in dem Amt und haben die Wahl, gegen dumme und rechtbrechende Richter vorzugehen, oder sich mit denen gemein zu machen.
Wenn Sie die erste Alternative wählen und human mit uns armen Bürgern umgehen wollen, dann veranlassen Sie bitte, daß – notfalls aus der Gerichtskasse – unverzüglich, da vor Weihnachten, 20.000 Euro an uns angewiesen werden. Die Summe trete ich gegenüber den Leistungsträgern, die allesamt durch Verschulden der Gerichte im Verzug sind, gerne ab.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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