Donnerstag, 5. März 2020
Termin OEG am Do., 30.4., LSG in Potsdam, 9:00 Uhr
L S G
L 13 VG 3/20 ER
L 13 VG 1/18





Per Telefax


5. März 20



E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge hiermit die unterblieben Vorbereitung des Termins zum Eilverfahren und zur Hauptsache. Ich sehe hierin Verstöße gegen §§ 138f ZPO, §§ 273ff ZPO und §§ 103 iVm 106 SGG.

So wurde der Antrag meines Anwaltes vom 14.10.2019 ignoriert. Allerdings sind Fachgutachten sehr fragwürdig: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Unter dieser Erkenntnis muß auch das Gutachten des Herrn Prof. Sparmann gesehen werden.

Auch wurden meine Fragen vom 11.10.2019 immer noch nicht durch Frau Topp beantwortet. Immerhin behauptet diese, daß die Polizisten nicht rechtswidrig gehandelt hätten. Das Gegenteil hiervon wurde jedoch eindeutig vom SG, 3. Protokoll, hinten, dem Landgericht und dem Kammergericht festgestellt.

Ich stelle den FESTSTELLUNGSANTRAG, daß das Gericht schon im Vorfeld der mündlichen Verhandlung feststellt, daß die Frau Topp gegen ihre Wahrheitsfristen verstoßen hat.

Daß hier ganz massiv gegen das Verbot der Weißen Folter und dem Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen wird, siehe EGMR, Urteil vom 15.02.2018 – 20579/12.

Ich stelle massive Verstöße gegen das Grundgesetz, die EMRK, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000, die Richtlinie2012/29 EU, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ICCPR, sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966.

Mit diesen Verstößen gegen selbst unterzeichnete internationale und europäische Abkommen zeigt sich, daß dieser Staat nicht zur Völkergemeinschaft gehört, denn die Abkommen wurden hier nie umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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