Samstag, 8. Juni 2019
Ein Bundesgericht
schreibt, daß man gegen einen Beschluss eines Landgerichts nicht mit Befangenheitsantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde angehen kann, da deren Beschluss unanfechtsbar sei: https://www.dropbox.com/s/v4x5wd4q6ulaigy/2019-06-08%20%2822%29.pdf

So wird Unrecht zumentiert und uns unsere Rechte genommen, eine Art der Versklavung. Natürlich unterliegen auch Richter eines Landgerichts der Dienstaufsicht und der Befangenheitsantrag ist begründet und zu bearbeiten.

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